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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

​Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der KULTUR LANGENLOIS GmbH

 

Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Veranstaltungen der Kultur Langenlois GmbH (im Folgenden „Veranstalter“). Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Erwerber sowie Inhaber von Eintrittskarten und dem Veranstalter. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kartenerwerbers sowie – inhabers haben keine Gültigkeit.

 

Operette Langenlois inklusive Rahmenveranstaltungen:

 

I.Spielstätte Schloss Haindorf

Die Veranstaltungen finden im Freien (Open Air) statt.

 

II.Eintrittspreis/Eintrittskarten

Unsere Eintrittspreise teilen sich in mehrere Kategorien und sind unter „Ticketverkauf“ auf www.operettelangenlois.at ersichtlich. Die zur Zeit der Bestellung genannten Preise sind inkl. gesetzlicher USt angegeben. Eintrittskarten sind mit Beginn der neuen Produktion jeweils ab September eines jeden Jahres im Kartenbüro (Kultur Langenlois GmbH, Rathausstr. 4, 3550 Langenlois, Tel.: 02734/3450) im Vorverkauf erhältlich. Preisnachlässe und Sonderkonditionen können nur vom Veranstalter gewährt werden.

Die Eintrittskarte gilt nicht als Rechnung im Sinne des §11 UStG und berechtigt daher nicht zum Vorsteuerabzug. Die Karte ist ohne Abriss bzw. nach Entwertung ungültig. Bei Verlassen der Veranstaltungsstätte verliert die Karte ihre Gültigkeit. Missbrauch wird geahndet. Der Erwerb von Eintrittskarten ist ausschließlich über folgende Wege möglich:

 

  1. Online Vorverkauf

Der Online Vorverkauf von Eintrittskarten ist über die offizielle Website www.operettelangenlois.at möglich.

Nach erfolgter Zahlung erhält der Erwerber die Tickets wahlweise per Post oder als print@home Ticket per E-Mail zugesandt. Für den Versand wird eine Versand- bzw. Bearbeitungsgebühr verrechnet. Gegebenenfalls kann auch eine Hinterlegung an der Abendkassa vereinbart werden. Der Kaufvertrag zwischen Veranstalter und Kartenerwerber kommt nach erfolgter Zahlung zustande. Der Käufer stimmt der Speicherung seiner im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung bekannt gegebenen Daten zu und erklärt sein Einverständnis, Informationen mittels E-Mail bzw. über den Postweg zu erhalten.

 

  1. Vor-Ort-Vorverkauf, Bestellung per E-Mail und Telefon

Tickets können persönlich im Kartenbüro (Rathausstraße 4, 3550 Langenlois) während der Öffnungszeiten (siehe www.operettelangenlois.at/kontakt) oder telefonisch unter 02734 / 3450 gekauft werden. Nach erfolgter Zahlung erhält der Erwerber die Tickets wahlweise persönlich im Kartenbüro, per Post oder als print@home Ticket per E-Mail zugesandt. Für den Versand wird eine Versand- bzw. Bearbeitungsgebühr verrechnet. Gegebenenfalls kann auch eine Hinterlegung an der Abendkassa vereinbart werden. Der Kaufvertrag zwischen Veranstalter und Kartenerwerber kommt nach erfolgter Zahlung zustande. Der Käufer stimmt der Speicherung seiner im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung bekannt gegebenen Daten zu und erklärt sein Einverständnis, Informationen mittels E-Mail bzw. über den Postweg zu erhalten.

 

  1. Verkauf durch Partner der Kultur Langenlois GmbH

Zu den offiziellen Verkaufspartnern der Kultur Langenlois GmbH zählen Oeticket inkl. deren Vorverkaufsstellen und Online-Shop und das Theaterfest Niederösterreich inkl. dessen Kartenbüro und Online-Shop. Tickets können zu den Konditionen der Partner gekauft direkt gekauft werden. Der Kaufvertrag wird mit dem Partner abgeschlossen.

Oeticket vermittelt dem Käufer bei ihren Verkaufsstellen Karten im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Für die Vermittlung kann eine Vermittlungsgebühr zum üblichen Kartenpreis aufgeschlagen werden. Der Käufer stimmt der Speicherung seiner im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung bekannt gegebenen Daten zu und erklärt sein Einverständnis, Informationen mittels E-Mail bzw. über den Postweg zu erhalten.

 

  1. Abendkasse

Nach Schließen des Vorverkaufs ist der Erwerb von Eintrittskarten ausschließlich an der Abendkasse möglich. Der Eintrittspreis ist in bar oder mittels Kartenzahlung (VISA, Master Card oder Diners) zu bezahlen. Der Käufer stimmt der Speicherung seiner im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung bekannt gegebenen Daten zu und erklärt sein Einverständnis, Informationen mittels E-Mail bzw. über den Postweg zu erhalten.

 

III.Widerrufs- und Rückgaberechte / Kartenverlust

Umtausch oder Rückgabe von erworbenen Eintrittskarten sind ausgeschlossen. Bei Verlust der Karte kann ein Duplikat erstellt werden, wenn die Identität des Käufers und der Originalkauf nachgewiesen werden können. Die ursprüngliche Karte verliert dadurch ihre Gültigkeit.

 

IV.Absage / Abbruch / Schlechtwetterbestimmungen

Kultur Langenlois GmbH ist nach eigenem Ermessen berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Vorstellung – auch kurzfristig – aus wichtigen dramaturgischen, sicherheitstechnischen oder wetterbedingten Gründen abzusagen. Als wichtige Gründe gelten insbesondere kurzfristiger Entfall eines Schauspielers / einer Schauspielerin, Eintritt eines Unwetters bzw. eine entsprechende Unwetterwarnung oder „höhere Gewalt“. Der Begriff der „höheren Gewalt“, die zum Erlöschen der Leistungspflicht des Veranstalters führt umfasst nur Ereignisse, die nicht in der Sphäre des Veranstalters liegen (z.B. Naturereignisse wie Unwetter, Hagel, Sturmschäden,...). Kultur Langenlois GmbH ist gegebenenfalls bemüht die Absage der Vorstellung ehestmöglich über die Website www.operettelangenlois.at bekanntzugeben.

 

Wird die Vorstellung erst nach erfolgter Spieldauer bis zur Pause aus wichtigem Grund beendet, gilt eine derartige Beendigung nicht als Absage der Vorstellung. Ebenso wenig gelten bloße Verzögerungen des Beginns bzw. Unterbrechungen der Vorstellung als Absage.

 

Festgehalten wird, dass die Vorstellungen im Freien stattfinden, weshalb die Mitnahme von wetterfester, also warmer und regensicherer, Kleidung empfohlen wird, wobei darauf hingewiesen wird, dass zur Sicherstellung einer freien Sicht sämtlicher Besucher das Aufspannen von Regenschirmen auf der Tribüne nicht gestattet werden kann.

 

Im Falle der Absage einer Veranstaltung bei der Anspruch auf Rückvergütung des Kartenpreises besteht, kann die Karte innerhalb von zwei Monaten ab dem Veranstaltungsdatum - nur nach Ansage durch den Veranstalter - ausschließlich bei der Verkaufsstelle, wo sie gekauft wurde, refundiert werden. An der Abendkassa können aus organisatorischen Gründen keine Rückvergütungen vorgenommen werden. Es wird der reine Kartenpreis, jedoch keine wie immer gearteten Spesen (wie Hotel, Anfahrtskosten, Vermittlungs-, System- und Bearbeitungsgebühren) ersetzt. Besetzungs- und Terminänderungen sind vorbehalten und kein Grund für eine Rückvergütung.

 

Verschiebung: Kann eine Veranstaltung aufgrund der Folgen eines behördliche angeordneten Veranstaltungsverbots nicht zum geplanten Termin stattfinden, so haben Käufer einer Eintrittskarte den Anspruch auf Rückerstattung des Kartenpreises erst, wenn der Veranstalter die Nachholung der Veranstaltung nicht innerhalb von 365 Tagen durchführen kann.

 

Durch zusätzliche Verordnungen des COVID-19-Maßnahmengesetzes kann es zu Änderungen der Vorstellungstermine kommen. Eine Kartenrücknahme (Tausch oder Rückkauf) ist nicht möglich - ausgenommen ist die Absage einer Veranstaltung. Wenn COVID-19-Symptome auftreten oder ein Absonderungsbescheid vorhanden ist, darf die Veranstaltungsstätte nicht betreten werden. Besetzungs-, Programm- und Terminänderungen sind, soweit den Konsumenten / Konsumentinnen zumutbar, dem Veranstalter (Veranstaltungsstätte) vorbehalten. Im Falle der vom Veranstalter (Veranstaltungsstätte) nicht verschuldeten Absage, der Verschiebung bzw. Programmänderung werden keine wie immer gearteten Spesen (wie Hotel, Anfahrtskosten etc.) ersetzt.

 

V.Ton- und Videomitschnitte:

Das Anfertigen jedweder Art von Bild- und Tonaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, ist grundsätzlich untersagt.

Bei Audio (visuellen) Übertragungen erteilt der Inhaber der Eintrittskarte der übertragenden Medienanstalt die ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihr während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen entschädigungslos ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jeden derzeitigen oder künftigen technischen Verfahrens ausgewertet werden dürfen.

 

VI.Weiteres:

Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung einen sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung ohne Rückerstattung des Eintrittspreises auszusprechen. Zu spät kommende Besucher erhalten ausschließlich in einer Applauspause nach Anweisung des Ordnungspersonals Einlass. Die Besucher werden ersucht sich so zu verhalten, dass der reibungslose Ablauf der Vorstellung und andere Besucher nicht gestört werden.

 

Bei Vorstellungen kann aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden bestehen, für die keine wie immer geartete Haftung übernommen wird. Der Inhaber der Karte nimmt zur Kenntnis, dass auch bezüglich sonstiger Sach- und Körperschäden eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen ist. Der Veranstalter haftet für Sach- und/oder Körperschäden nur für den Fall eines ihn treffenden Verschuldens. Der Veranstalter haftet nicht für beschädigte, verloren gegangene, gestohlene oder anderweitig abhanden gekommene Gegenstände.

 

Auf die Tribüne dürfen keine Flaschen, Gläser oder sonstige zerbrechliche Gegenstände mitgenommen werden.

 

Es darf nur jener Sitzplatz eingenommen werden, für den der Besucher über eine gültige Eintrittskarte verfügt. Der private Weiterverkauf von Eintrittskarten auf und vor dem Veranstaltungsgelände ist untersagt.

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Allgemeiner Kulturbetrieb

I.Spielstätten

Sämtliche Veranstaltungen der Kultur Langenlois GmbH finden an verschiedenen Veranstaltungsstätten, sowohl indoor als auch outdoor, der Großgemeinde Langenlois statt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine Veranstaltung örtlich innerhalb des Gebietes der Großgemeinde Langenlois zu verlegen. Die Eintrittskarten behalten in diesem Fall ihre Gültigkeit, eine Rücknahme ist ausgeschlossen.

 

II.Eintrittspreis/Eintrittskarten

Die Eintrittspreise zu den jeweiligen Veranstaltungen sind unter www.kulturlangenlois.at/veranstaltungskalender ersichtlich. Die zur Zeit der Bestellung genannten Preise sind inkl. gesetzlicher USt angegeben. Eintrittskarten sind im Kartenbüro (Kultur Langenlois GmbH, Rathausstr. 4, 3550 Langenlois, Tel.: 02734/3450) im Vorverkauf erhältlich. Preisnachlässe und Sonderkonditionen können nur vom Veranstalter gewährt werden. Die Eintrittskarte gilt nicht als Rechnung im Sinne des §11 UStG und berechtigt daher nicht zum Vorsteuerabzug. Die Karte ist nach Entwertung ungültig. Bei Verlassen der Veranstaltungsstätte verliert die Karte ihre Gültigkeit. Missbrauch wird geahndet. Der Erwerb von Eintrittskarten ist ausschließlich über folgende Wege möglich:

 

  1. Vor-Ort-Vorverkauf, Bestellung per E-Mail und Telefon

Tickets können persönlich im Kartenbüro (Rathausstraße 4, 3550 Langenlois) während der Öffnungszeiten (siehe www.kulturlangenlois.at/kontakt) oder telefonisch unter

02734 / 3450 gekauft werden. Nach erfolgter Zahlung erhält der Erwerber die Tickets wahlweise persönlich im Kartenbüro oder per Post zugesandt. Für den Versand wird eine Versand- bzw. Bearbeitungsgebühr verrechnet. Gegebenenfalls kann auch eine Hinterlegung an der Abendkassa vereinbart werden. Der Kaufvertrag zwischen Veranstalter und Kartenerwerber kommt nach erfolgter Zahlung zustande. Der Käufer stimmt der Speicherung seiner im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung bekannt gegebenen Daten zu und erklärt sein Einverständnis, Informationen mittels E-Mail bzw. über den Postweg zu erhalten.

 

  1. Abendkasse

Nach Schließen des Vorverkaufs ist der Erwerb von Eintrittskarten ausschließlich an der Abendkasse möglich. Der Eintrittspreis ist in bar zu bezahlen. Der Käufer stimmt der Speicherung seiner im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung bekannt gegebenen Daten zu und erklärt sein Einverständnis, Informationen mittels E-Mail bzw. über den Postweg zu erhalten.

 

III.Widerrufs- und Rückgaberechte / Kartenverlust

Umtausch oder Rückgabe von erworbenen Eintrittskarten sind ausgeschlossen. Bei Verlust der Karte kann ein Duplikat erstellt werden, wenn die Identität des Käufers und der Originalkauf nachgewiesen werden können. Die ursprüngliche Karte verliert dadurch ihre Gültigkeit.

 

IV.Absage/Abbruch

Der Veranstalter ist nach eigenem Ermessen berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Veranstaltung – auch kurzfristig – aus wichtigen dramaturgischen, sicherheitstechnischen oder wetterbedingten Gründen abzusagen. Als wichtige Gründe gelten insbesondere kurzfristiger Entfall eines Künstlers / einer Künstlerin, Eintritt eines Unwetters bzw. eine entsprechende Unwetterwarnung oder „höhere Gewalt“. Der Begriff der „höheren Gewalt“, die zum Erlöschen der Leistungspflicht des Veranstalters führt umfasst nur Ereignisse, die nicht in der Sphäre des Veranstalters liegen (z.B. Naturereignisse wie Unwetter, Hagel, Sturmschäden,...). Kultur Langenlois GmbH ist gegebenenfalls bemüht die Absage der Vorstellung ehestmöglich den Besuchern / Besucherinnen mitzuteilen. 

 

Verschiebung: Kann eine Veranstaltung aufgrund der Folgen eines behördliche angeordneten Veranstaltungsverbots nicht zum geplanten Termin stattfinden, so haben Käufer einer Eintrittskarte den Anspruch auf Rückerstattung des Kartenpreises erst, wenn der Veranstalter die Nachholung der Veranstaltung nicht innerhalb von 365 Tagen durchführen kann, sofern dies nicht vom Veranstalter anders kommuniziert wird.

 

Durch Verordnungen des COVID-19-Maßnahmengesetzes kann es zu Änderungen der Veranstaltungstermine kommen. Eine Kartenrücknahme (Tausch oder Rückkauf) ist nicht möglich - ausgenommen ist die Absage einer Veranstaltung. Wenn COVID-19-Symptome auftreten oder ein Absonderungsbescheid vorhanden ist, darf die Veranstaltung nicht besucht werden. Programm- und Terminänderungen sind, soweit den Konsumenten / Konsumentinnen zumutbar, dem Veranstalter vorbehalten. Im Falle der vom Veranstalter nicht verschuldeten Absage, der Verschiebung bzw. Programmänderung werden keine wie immer gearteten Spesen (Hotel, Anfahrtskosten, etc.) ersetzt.

 

V.Vermittlerverkäufe

Die Kultur Langenlois GmbH verkauft im Namen und auf Rechnung diverser VeranstalterInnen und Vereine Tickets für Veranstaltungen in der Großgemeinde Langenlois.

Diese Veranstaltungen  fallen unter die Ausnahmebestimmungen des § 1 Abs. 4, Zi 12 des NÖ Veranstaltungsgesetzes. Die Kultur Langenlois GmbH wird von den  VeranstalterInnen mit dem Verkauf von Tickets beauftragt. Der Vermittler (Kultur Langenlois GmbH) selbst wird nicht Partei des Kaufvertrages. Die VeranstalterInnen erhalten vom Vermittler eine vollständige Abrechnung alle verkauften Tickets.

 

VI.Sonstige Regelungen:

Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden bestehen, für die keine wie immer geartete Haftung übernommen wird. Der Inhaber der Karte nimmt zur Kenntnis, dass auch bezüglich sonstiger Sach- und Körperschäden eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen ist. Der Veranstalter haftet für Sach- und/oder Körperschäden nur für den Fall eines ihn treffenden Verschuldens. Der Veranstalter haftet nicht für beschädigte, verloren gegangene, gestohlene oder anderweitig abhanden gekommene Gegenstände.

 

Die Besucher werden ersucht sich so zu verhalten, dass der reibungslose Ablauf der Vorstellung und andere Besucher nicht gestört werden.

 

Für Schäden, die von Besuchern der Veranstaltungen an Einrichtungsgegenständen, Geräten oder sonstigen Einrichtungen des Veranstaltungsortes verursacht werden, haftet der Verursacher.

 

Es darf nur jener Sitzplatz eingenommen werden, für den der Besucher über eine gültige Eintrittskarte verfügt. Die Eintrittskarte verliert bei Verlassen des Veranstaltungsortes ihre Gültigkeit.

 

Schlussbestimmungen:

Es gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort ist Langenlois. Mit dem Kauf einer Eintrittskarte erkennen Sie die vorliegenden AGB als für sich verbindlich an. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.

 

Die in diesen AGB geregelten Rechte und Pflichten des Karteninhabers betreffen auch Dritte, an die der Karteninhaber die Karte weitergegeben hat. Der Karteninhaber ist verpflichtet, diese bei der Weitergabe zu überbinden.

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